Der Solar-Boom in Deutschland hält an. Laut Bundesnetzagentur gibt es in Deutschland mittlerweile mehr als 400.000 Balkonkraftwerke (Stand 2. April 2024). Rund 50.000 Anlagen seien allein im ersten Quartal 2024 hinzugekommen. Da nicht alle Balkonkraftwerke bei der Bundesnetzagentur registriert werden, dürfte die tatsächliche Anzahl sogar noch höher liegen.
Das Interesse an den kleinen Solaranlagen dürfte hoch bleiben. Seit dem 1. April ist die Registrierung bei der Bundesnetzagentur einfacher möglich. Weitere bürokratische Hürden sollen in der Zukunft abgebaut werden. Wer sich für ein Balkonkraftwerk entscheidet, sollte seine Anlage versichern, um Schäden nicht selbst bezahlen zu müssen.
Welche Versicherung übernimmt Schäden an Balkonkraftwerken?
Die gute Nachricht aus Verbrauchersicht: Für Balkonkraftwerke ist keine spezielle Photovoltaikversicherung notwendig. Die Hausratversicherung reicht für die Absicherung sogenannter Balkonkraftwerke aus. Im November 2023 hat der Gesamtverband der Versicherer (GDV) die entsprechenden Musterbedingungen für die Hausratversicherung erweitert. Wer künftig eine neue Hausratversicherung abschließt und bereits ein Balkonkraftwerk hat oder sich eins anschafft, kann auf die unkomplizierte Mitversicherung vertrauen.
Was gilt für bestehende Hausratversicherungen?
Grundsätzlich gelten die erweiterten Musterbedingungen für neu abgeschlossene Hausratversicherungen. Wer bereits ein Balkonkraftwerk installiert hat, sollte mit seiner Hausratversicherung über den bestehenden Vertrag sprechen. In der Regel dürften die alten Policen auf die neuen Bedingungen umgestellt werden.
Welche Schäden sind über die Hausratversicherung abgedeckt?
Mit einer Hausratversicherung ist das Balkonkraftwerk ebenso wie der übrige Hausrat unter anderem gegen
- Sturm,
- Hagel,
- Feuer
- und Überspannungsschäden durch Blitzschläge versichert.
Anders als bei großen Photovoltaikanlagen, die meist auf dem Dach installiert werden, gibt es für die kleineren Balkonkraftwerke keine eigenständigen Policen.
Welche Rolle spielt die private Haftpflichtversicherung bei Balkonkraftwerken?
Beim Schutz der Mini-Solaranlagen kann auch die Haftpflichtversicherung eine Rolle spielen. Löst sich zum Beispiel ein Modul und beschädigt den Balkon der Nachbarn, ist das ein Fall für die private Haftpflichtversicherung.
Auf einen Blick: Was leistet eine Hausratversicherung?
Über die Hausratversicherung ist das komplette Inventar von Möbeln über Kleidung bis hin zu Elektrogeräten abgesichert. Sie kommt auf für Schäden durch:
- Feuer
- Blitzschlag, Explosion oder Implosion
- Einbruch/Diebstahl
- turm (ab Windstärke 8) und Hagel
- Leitungswasser
- Überspannung
Versichert ist der gesamte bewegliche Hausrat, der in der Wohnung und den dazugehörigen Nebenräumen untergebracht ist. Die Hausratversicherung bezahlt den Wiederbeschaffungspreis für gestohlenes Inventar und/oder die Kosten für eine Reparatur, sofern diese sinnvoll ist.
Was müssen Mieter und Eigentümer vor der Installation beachten?
Vor der Installation eines Balkonkraftwerks sollten Mietern zuerst ihren Mietvertrag auf entsprechende Regelungen prüfen. Idealerweise gehen sie auf ihren Vermieter zu und holen sich die Erlaubnis für das Balkonkraftwerk ein. Wird die Solaranlage etwa an der Fassade oder außen am Balkongeländer angebracht, ist die Zustimmung des Vermieters häufig notwendig. Ähnliches gilt in Eigentümergemeinschaften: In diesem Fall ist häufig die Zustimmung der Miteigentümer notwendig. Die Installation des Balkonkraftwerks stellt eine Veränderung des äußeren Erscheinungsbildes des Hauses dar, die in der Regel mitbestimmungspflichtig ist.
Was gilt für Immobilienbesitzer, die ihre Solaranlage versichern möchten?
Immobilienbesitzer können ihre Solaranlage entweder über die Wohngebäude- oder eine eigenständige Photovoltaikversicherung schützen. Diese Versicherungen leisten unter anderem bei Schäden durch Feuer, Überspannung durch Blitze, Kurzschluss, Leitungswasser und weitere Naturgefahren (etwa Sturm, Hagel oder Schneedruck).